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Kirchenvorstandswahlen 2012

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Was macht eigentlich der Kirchenvorstand?

Der Kirchenvorstand entscheidet zusammen mit dem Pfarramt über Formen und Zeiten von Gottesdiensten, fördert die kirchliche Gemeinschaft und fördert die diakonische Arbeit.
Er hat die Dienstaufsicht über die von der Gemeinde eingestellten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und sorgt für deren Fortbildung, beruft für bestimmte Arbeitsgebiete ehrenamtlich Mitarbeitende und Ausschüsse.
Er lädt zur Gemeindeversammlung ein und beruft einen Gemeindebeirat, verwaltet das Vermögen der Gemeinde, ist aktiv in die Arbeit anderer kirchlicher Gremien (Kirchenkreisvorstand, Synode) einbezogen und kümmert sich um die kirchlichen Gebäude und Einrichtungen.

Wer kann gewählt werden?

Wer in den Kirchenvorstand gewählt werden will, muss Mitglied der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers und mindestens 18 Jahre alt sein.

Wer kann kandidieren?

Die zu wählende Person muss von mindestens zehn Gemeindegliedem schriftlich vorgeschlagen werden. Die Kirchenbüros halten Vorschlagsformulare bereit.

Können jetzt amtierende Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen wieder vorgeschlagen werden?

Ja, mehrere Amtsperioden sind möglich.

Ab wann können Kandidaten für die Wahl vorgeschlagen werden?

Ab 8. Januar 2012 liegt die Wählerliste aus. Von da ab bis zum 30. Januar 2012 können Kandidaten vorgeschlagen werden. Der jetzige Kirchenvorstand wird Wahlvorschläge machen.

Wer darf wählen?

Wählen dürfen alle Mitglieder der Gemeinde, die zum Zeitpunkt der Wahl min¬destens 16 Jahre alt sind und die in der Wählerliste erfasst sind.

Was ist die Wählerliste?

In der Wählerliste stehen alle wahlberechtigten Personen der Gemeinde. Sie liegt ab 8. Januar 2012 in den Kirchenbüros aus, und jeder kann überprüfen, ob er dort aufgeführt ist. Wählen darf nur, wer in der Wählerliste steht.

Wie erfährt die Gemeinde, wer zur Wahl steht?

Die zur Wahl vorgeschlagenen Personen im nächsten „Bad Laer aktuell“ und Glandorfer Mitteilen sowie auf der Internetseite der Kirchengemeinde sowie in Gottesdiensten ivorgestellt.

Ist auch Briefwahl möglich?

Ja. Die Unterlagen zur Briefwahl können bei der Kirchengemeinde beantragt werden.

Wie geht es nach der Wahl weiter?

Nach der Wahl am 18. März 2012 wird am 25. März im Gottesdienst das Ergebnis der Wahl mitgeteilt. Am 10. Juni werden die Kirchenvorsteher und Kirchenvor¬steherinnen in einem Gottesdienst in ihr Amt eingeführt. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.
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