Kirchengemeinden und kirchliche Stiftungen erhalten Vermächtnisse und Erbschaften.
Fragen dazu an den Superintendenten des Ev.-Luth. Kirchenkreises Melle-Georgsmarienhütte Hans-Georg Meyer-ten Thoren:
Die Kirche kommt häufig in den Genuss von Erbschaften. Zurecht?
Meyer-ten Thoren: In der Tat bin ich darüber immer wieder überrascht. Da gibt uns jemand Geld, sein Haus oder ihr ganzes Vermögen. Eine so große und persönliche Geste des Vertrauens beeindruckt mich. Ob wir das "verdient" haben, entscheiden die, die uns auf diese Weise unterstützen. Als Kirche werden alles daransetzen, dieses Vertrauen zu rechtfertigen, sensibel und verantwortungsvoll im Umgang mit dem Anvertrauten sein und das Geld im Sinne des Gebenden einsetzen.
Warum bedenken Menschen die Kirche in Ihrem Testament?
Meyer-ten Thoren: Aus Gesprächen weiß ich, dass die Motive ganz unterschiedlich sind. Oft ist ein Pastor oder eine Diakonin an irgendeiner Stelle im Leben von besonderer Bedeutung gewesen. Manche Erlebnisse innerhalb unserer kirchlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen haben Menschen nachhaltig geprägt und werden gerne erinnert. Andere vererben an eine kirchliche Stiftung, weil Sie nachhaltig diakonische Arbeit und caritative Projekt unterstützen und sichern wollen. Wer Kirche als einen Ort von Heimat erfahren hat, möchte das Kirche im Dorf bleibt, jetzt und auch in Zukunft.
Kann ich sicher sein, dass mein letzter Wille umgesetzt wird?
Meyer-ten Thoren: Ein verantwortungsvoller Umgang mit der Kirchensteuer, aber auch mit Spenden, Kirchgeld sowie Erbschaften und Vermächtnissen ist für uns elementar. Menschen geben uns Geld und damit einen Vertrauensvorschuss. Bei einer Erbschaft kann auch ein externer Testamentsvollstrecker eingesetzt werden. Mir ist noch wichtig zu sagen, dass Gaben, die in einem Testament festgelegt werden, in der Summe nicht riesengroß sein müssen. Der erste Gedanke beim Thema Vererben ist immer ein Haus. Meistens geht es aber um einen festgelegten und abgegrenzten Teil in Form eines Vermächtnisses; ein Konto oder einen festgelegten Betrag.